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Wissenswertes
Pflegekasse, Steuern & Co.: Wie Sie die sog. 24 Stunden Pflege finanzieren
Gute Förderstrategie senkt Kosten der sog. 24-Stunden-Pflege um bis zu 35 %. Pflegekassenleistungen wie Pflegegeld, Kombinationsleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bringen jährlich bis zu 3 539 €. Steuerlich lassen sich 20 % haushaltsnaher Dienstleistungen (max. 4 000 €) und außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Landesprogramme ergänzen die Finanzierung, Arbeitgeberzuschüsse entlasten pflegende Angehörige. Beispiel Familie Schneider reduziert so den Eigenanteil um > 40 %. Wichtig: Fristen einhalten, Belege sortieren, getrennte Rechnungen, Pflegegrad prüfen und Förderplan halbjährlich aktualisieren.