Inhalt
ToggleWarum klare Regeln entscheidend sind
Eine sog. 24-Stunden-Betreuung funktioniert nur, wenn Belastung und Erholung im Gleichgewicht bleiben. Überlange Dienste führen laut einer Studie des Bundesinstituts für Arbeitsmedizin zu 30 % höherem Fehlerrisiko – und erhöhen zugleich die Gefahr von Nachzahlungen und Strafen. Ein solides Rechtsverständnis schützt also Pflegekraft, Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.
Rechtlicher Rahmen (EU & Deutschland)
EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
- Max. 48 Arbeitsstunden/Woche (Durchschnitt über 4 Monate)
- 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro 24-Stunden-Zeitraum
- Mindestens 24 Stunden Wochenruhezeit
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Max. 10 Arbeitsstunden innerhalb von 24 Stunden (Regel: 8 h, Ausnahmen zulässig)
- 30 min Pause bei > 6 h, 45 min Pause bei > 9 h
- Beschäftigte müssen Arbeitszeitnachweise führen (seit 2023 verpflichtend, vgl. unser Arbeitszeit-Artikel)
Tipp: Entsende-Modell? Das ausländische Arbeitsrecht zählt nicht, sobald die Betreuungskraft in Deutschland tätig ist. Immer ArbZG beachten!
Arbeitszeit vs. Bereitschaft vs. Rufbereitschaft
Arbeitszeit
Aktive Tätigkeiten wie Grundpflege, Kochen, Transfers.
Bereitschaftsdienst
Die Kraft hält sich im Haushalt auf und muss innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein (z. B. abends wach). Zählt voll als Arbeitszeit.
Rufbereitschaft
Die Kraft kann schlafen, muss aber telefonisch erreichbar sein (Babyphone). Wird meist mit 40 % des Stundenlohns vergütet und zählt in der Regel zu 40 % als Arbeitszeit (Praxis gängiger Entsende-Tarife).
Ein ausführlicher Vergleich der Modelle steht in „Bereitschaft vs. Rufbereitschaft“.
Maximale Arbeitszeit & Pflichtpausen
Höchstdauer
Arbeitszeit + Bereitschaft dürfen 48 h/Woche nicht überschreiten (opt-out nur mit schriftlicher Zustimmung der Kraft).
Pausenpflichten
Dauer der Tagesarbeit | Mindestpause |
6 – 9 h | 30 Minuten |
> 9 h | 45 Minuten |
Ruhezeit
Elf Stunden am Stück; Unterbrechungen (nächtliche Hilfe) sind nur zulässig, wenn danach Ersatzruhe gewährt wird.
Dokumentation & Nachweispflicht
- Unterschrift von Kraft & Arbeitgeber/Familienvertreter
- Mind. 2 Jahre aufbewahren für Zoll- und Gewerbeaufsichtsprüfungen
Praktische Vorlagen finden Sie hier: Pflege- & Zeiterfassung als PDF.
Faire Vergütung & Mindestlohn
Seit 1. Januar 2025 gilt: 13,50 € brutto pro Arbeitsstunde. Bereitschaft kann mit 40 % (5,40 €) vergütet werden, darf aber im Stundenkonto nicht „vergessen“ werden. Nachzahlungsforderungen können rückwirkend für 4 Jahre geltend gemacht werden – zzgl. Sozialabgaben und Säumniszinsen!
Risiken bei Verstößen
Verstoß | Mögliche Folgen |
> 48 h/Woche dauerhaft | Bußgeld bis 15 000 €, Nachzahlung Mindestlohn |
Fehlende Zeitnachweise | Schätzung durch Zoll, oft zu Ungunsten des Arbeitgebers |
Unbezahlte Bereitschaft | Klage auf Lohnnachzahlung, Zinskosten, evtl. Strafverfahren |
Gefälschte Pausenzettel | Anzeige wegen Urkundenfälschung |
So setzen Sie rechtskonforme Modelle um
― Schicht‐ oder Tandem-Modell
Zwei Kräfte im Wechsel (z. B. 5-Tage-Schicht), um 48-Stunden-Grenze einzuhalten.
― Vertretungspool nutzen
Gute Agenturen (Ratgeber Agenturwahl) stellen Springer bei Krankheit oder Urlaub.
― Vertragliche Klarheit
- Arbeitszeit & Bereitschaft getrennt ausweisen
- Mindestlohn für alle Stunden garantieren
- Ersatzruhe definieren (z. B. 2 h am Vormittag nach nächtlicher Hilfe)
5-Punkte-Checkliste fürFamilien
- Vertrag prüfen – enthält er Arbeitszeit, Pausen, Bereitschaft?
- Zeiterfassung starten – spätestens am ersten Betreuungstag.
- Wochenplan schreiben – wann Pflege, wann Freizeit?
- Opt-Out vermeiden – Zustimmung zu > 48 h/Woche birgt Haftungsrisiken.
- Monatliches Review – Stundensalden & Pausen kontrollieren.
Häufige Mythen (und die Wahrheit)
„24-Stunden“ heißt 24 h Arbeiten → Falsch. Der Begriff beschreibt die Wohnform, nicht die Arbeitszeit.
Bereitschaft kann man pauschal abgelten → Nur wenn Stundenzahl genau dokumentiert bleibt.
Bei Selbstständigen gelten keine Grenzen → Scheinselbstständigkeit! Auch Solo-Selbstständige müssen ArbZG-ähnliche Vorgaben erfüllen.
Fazit
Arbeitszeit und Pausen in der sog. 24-Stunden-Pflege sind kein bürokratisches Detail, sondern Fundament einer fairen, sicheren Versorgung. Mit sauberen Verträgen, lückenloser Dokumentation und digitalen Helfern bleiben Familien auf der rechtssicheren Seite – und schaffen gleichzeitig ein Arbeitsklima, in dem Betreuungskräfte langfristig bleiben wollen.