Arbeitsrecht bei sog. 24-Stunden-Betreuung: Diese Pausen- und Arbeitszeit­regeln müssen Familien kennen

Osteuropäische Pflegekraft sitzt mit einer älteren Frau auf dem Sofa in einem gemütlichen Wohnzimmer und hält ihre Hand – Symbolbild für häusliche 24-Stunden-Betreuung mit menschlicher Nähe.
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Warum klare Regeln entscheidend sind

Eine sog. 24-Stunden-Betreuung funktioniert nur, wenn Belastung und Erholung im Gleichgewicht bleiben. Überlange Dienste führen laut einer Studie des Bundesinstituts für Arbeitsmedizin zu 30 % höherem Fehler­risiko – und erhöhen zugleich die Gefahr von Nach­zahlungen und Strafen. Ein solides Rechts­verständnis schützt also Pflegekraft, Pflege­bedürftige und Angehörige gleichermaßen.


Rechtlicher Rahmen (EU & Deutschland)

EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

  • Max. 48 Arbeitsstunden/Woche (Durchschnitt über 4 Monate)
  • 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro 24-Stunden-Zeitraum
  • Mindestens 24 Stunden Wochen­ruhezeit

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Max. 10 Arbeitsstunden innerhalb von 24 Stunden (Regel: 8 h, Ausnahmen zulässig)
  • 30 min Pause bei > 6 h, 45 min Pause bei > 9 h
  • Beschäftigte müssen Arbeitszeit­nachweise führen (seit 2023 verpflichtend, vgl. unser Arbeitszeit-Artikel)

Tipp: Entsende-Modell? Das ausländische Arbeitsrecht zählt nicht, sobald die Betreuungskraft in Deutschland tätig ist. Immer ArbZG beachten!


Arbeitszeit vs. Bereitschaft vs. Ruf­bereitschaft

Arbeitszeit

Aktive Tätigkeiten wie Grundpflege, Kochen, Transfers.

Bereitschafts­dienst

Die Kraft hält sich im Haushalt auf und muss innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein (z. B. abends wach). Zählt voll als Arbeitszeit.

Ruf­bereitschaft

Die Kraft kann schlafen, muss aber telefonisch erreichbar sein (Babyphone). Wird meist mit 40 % des Stundenlohns vergütet und zählt in der Regel zu 40 % als Arbeitszeit (Praxis gängiger Entsende-Tarife).

Ein ausführlicher Vergleich der Modelle steht in „Bereitschaft vs. Ruf­bereitschaft“.


Maximale Arbeitszeit & Pflichtpausen

Höchstdauer

Arbeitszeit + Bereitschaft dürfen 48 h/Woche nicht überschreiten (opt-out nur mit schriftlicher Zustimmung der Kraft).

Pausen­pflichten

Dauer der Tages­arbeitMindestpause
6 – 9 h30 Minuten
> 9 h45 Minuten

Ruhezeit

Elf Stunden am Stück; Unterbrechungen (nächtliche Hilfe) sind nur zulässig, wenn danach Ersatzruhe gewährt wird.


Dokumentation & Nachweispflicht

  • Unterschrift von Kraft & Arbeitgeber/Familien­vertreter
  • Mind. 2 Jahre aufbewahren für Zoll- und Gewerbe­aufsichts­prüfungen

Praktische Vorlagen finden Sie hier: Pflege­- & Zeit­erfassung als PDF.


Faire Vergütung & Mindestlohn

Seit 1. Januar 2025 gilt: 13,50 € brutto pro Arbeitsstunde. Bereitschaft kann mit 40 % (5,40 €) vergütet werden, darf aber im Stunden­konto nicht „vergessen“ werden. Nachzahlungs­forderungen können rückwirkend für 4 Jahre geltend gemacht werden – zzgl. Sozialabgaben und Säumnis­zinsen!


Risiken bei Verstößen

VerstoßMögliche Folgen
> 48 h/Woche dauerhaftBußgeld bis 15 000 €, Nachzahlung Mindestlohn
Fehlende Zeit­nachweiseSchätzung durch Zoll, oft zu Ungunsten des Arbeitgebers
Unbezahlte BereitschaftKlage auf Lohn­nachzahlung, Zinskosten, evtl. Straf­verfahren
Gefälschte Pausen­zettelAnzeige wegen Urkunden­fälschung

So setzen Sie rechts­konforme Modelle um

― Schicht‐ oder Tandem-Modell

Zwei Kräfte im Wechsel (z. B. 5-Tage-Schicht), um 48-Stunden-Grenze einzuhalten.

― Vertretungs­pool nutzen

Gute Agenturen (Ratgeber Agenturwahl) stellen Springer bei Krankheit oder Urlaub.

― Vertragliche Klarheit

  • Arbeitszeit & Bereitschaft getrennt ausweisen
  • Mindestlohn für alle Stunden garantieren
  • Ersatzruhe definieren (z. B. 2 h am Vormittag nach nächtlicher Hilfe)

5-Punkte-Checkliste fürFamilien

  1. Vertrag prüfen – enthält er Arbeitszeit, Pausen, Bereitschaft?
  2. Zeiterfassung starten – spätestens am ersten Betreuungstag.
  3. Wochenplan schreiben – wann Pflege, wann Freizeit?
  4. Opt-Out vermeiden – Zustimmung zu > 48 h/Woche birgt Haftungs­risiken.
  5. Monatliches Review – Stunden­salden & Pausen kontrollieren.

Häufige Mythen (und die Wahrheit)

„24-Stunden“ heißt 24 h ArbeitenFalsch. Der Begriff beschreibt die Wohnform, nicht die Arbeitszeit.

Bereitschaft kann man pauschal abgeltenNur wenn Stundenzahl genau dokumentiert bleibt.

Bei Selbstständigen gelten keine GrenzenScheinselbstständigkeit! Auch Solo-Selbstständige müssen ArbZG-ähnliche Vorgaben erfüllen.


Fazit

Arbeitszeit und Pausen in der sog. 24-Stunden-Pflege sind kein bürokratisches Detail, sondern Fundament einer fairen, sicheren Versorgung. Mit sauberen Verträgen, lückenloser Dokumentation und digitalen Helfern bleiben Familien auf der rechts­sicheren Seite – und schaffen gleichzeitig ein Arbeitsklima, in dem Betreuungskräfte langfristig bleiben wollen.

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