Pflegekasse, Steuern & Co.: Wie Sie die sog. 24 Stunden Pflege finanzieren

Seniorin und Pflegekraft prüfen Pflegerechnungen und Förderunterlagen am Küchentisch“ – enthält Keyword „24-Stunden-Pflege“
Gute Förderstrategie senkt Kosten der sog. 24-Stunden-Pflege um bis zu 35 %. Pflegekassenleistungen wie Pflegegeld, Kombinationsleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bringen jährlich bis zu 3 539 €. Steuerlich lassen sich 20 % haushaltsnaher Dienstleistungen (max. 4 000 €) und außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Landesprogramme ergänzen die Finanzierung, Arbeitgeberzuschüsse entlasten pflegende Angehörige. Beispiel Familie Schneider reduziert so den Eigenanteil um > 40 %. Wichtig: Fristen einhalten, Belege sortieren, getrennte Rechnungen, Pflegegrad prüfen und Förderplan halbjährlich aktualisieren.

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Warum sich eine Förderstrategie lohnt

Die monatlichen Kosten einer sog. 24-Stunden-Pflege liegen im Durchschnitt zwischen 2 890 € und 4 500 € – abhängig von Pflegegrad, Qualifikation der Betreuungskraft und Agenturleistungen.    Ohne gezielte Zuschüsse würde sich bei einem Zwei-Jahres-Vertrag eine Finanzierungslücke von mehr als 60 000 € auftun. Eine smarte Förderstrategie senkt diese Belastung oft um 15 – 35 % und erhält Spielraum für Qualitäts­investitionen (z. B. besseres Deutsch­niveau der Kraft).



Die Förderlandschaft im Überblick

  • Pflegekassen­leistungen – Pflegegeld, Kombinations­leistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Steuerliche Entlastungen – haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG), außergewöhnliche Belastungen
  • Entlastungsbetrag & Landesprogramme – 131 € / Monat plus zusätzliche Zuschüsse einzelner Bundesländer
  • Arbeitgeberzuschüsse – bei Familienpflegezeit oder Pflegeunterstützungs­geld

Eine ausführliche Kosten­einschätzung bietet unser Beitrag „24-Stunden-Pflege – Ablauf, Vorteile und Kosten“.



Pflegekassen­leistungen richtig ausschöpfen

Pflegegeld

PflegegradPflegegeld/​Monat
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Diese Beträge werden direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und können unbürokratisch an die Betreuungskraft oder Agentur weitergeleitet werden. 

Kombinations­leistung

Wer bereits einen ambulanten Dienst für Körperpflege einsetzt, kann die dadurch nicht genutzte Sach­leistungs­summe anteilig in Pflegegeld umwandeln. So sind flexible Mix-Modelle möglich, ohne dass Gesamt­ansprüche verfallen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • 1 685 € Verhinderungs­pflege (alle 12 Monate)
  • 1 854 € Kurzzeit­pflege – seit 2025 frei umwidmungs­fähig

Durch die Zusammenlegung steht ein Budget von 3 539€ jährlich zur Verfügung, das direkt Rechnungen der Agentur decken kann. Ein Beispiel, wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Leitfaden „Seriöse sog. 24-Stunden-Agentur finden“.



Steuerliche Entlastungen clever nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

20 % der Arbeits- und Agentur­kosten bis maximal 4 000 € pro Jahr werden direkt von der Steuer­schuld abgezogen. Voraussetzungen:

  • Rechnung muss separat Arbeits- und Fahrtkosten ausweisen
  • Überweisung (kein Bar­geld)

Außergewöhnliche Belastungen

Kosten, die die individuelle zumutbare Belastung übersteigen (abhängig von Einkommen, Kinderzahl, Steuerklasse), sind in voller Höhe abziehbar. Besonders relevant bei höheren Pflegegraden oder speziellen Umbauten (z. B. Treppenlift).



Entlastungs­betrag & Landesprogramme

Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 erhält 131 € / Monat für Entlastungs­leistungen. Einige Bundesländer legen eigene Töpfe obendrauf, etwa Zuschüsse für digitale Pflege­hilfen oder Wohnraumanpassungen. Prüfen Sie die Portale der Landes­pflegekassen!



Arbeitgeberzuschüsse & Familienpflegezeit

Pflegende Angehörige können bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit reduzieren und erhalten in dieser Phase einen staatlich vorfinanzierten Teil­ausgleich des Nettogehalts (Familien­pflegezeitgesetz). Das entlastet das Haushalts­budget und ermöglicht, einen höheren Anteil der sog. 24-Stunden-Pflege-Kosten selbst zu tragen.


Praxisbeispiel: Familie Schneider (Pflegegrad 4)

KostenblockMonat (€)Förderanteil (€)Eigenanteil (€)
Gehalt & Agentur2 9002 900
Pflegegeld800
Verhinderungs­pflege (anteilig)135
Haushaltsnahe Dienstleistung (jährl. auf Monat umgelegt)333
Gesamt2 9001 2681 632

Durch geschicktes Kombinieren reduziert die Familie ihren monatlichen Eigen­anteil um > 40 %.



Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

— Pflegegeld doppelt einplanen

Achten Sie darauf, die Leistung nur im Einnahmenblock zu verbuchen – nicht zusätzlich in der Ausgaben­kalkulation, um Verwirrung zu vermeiden.

— Verpasste Fristen

Verhinderungs- und Kurzzeit­pflege laufen 12 Monate nach Genehmigung ab. Nicht genutzte Beträge verfallen!

— Keine getrennten Rechnungen

Ohne saubere Auflistung von Arbeits-, Fahrt- und Material­kosten verweigert das Finanzamt häufig den Steuer­bonus.


5-Punkte-Checkliste für Ihre Förderstrategie

  1. Pflegegrad prüfen – gegebenenfalls Höherstufung beantragen.
  2. Jahresplan für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege aufstellen.
  3. Steuerordner anlegen – Rechnungen und Überweisungs­belege sortieren.
  4. Agenturvertrag auf Förder­kompatibilität prüfen (getrennte Positionen).
  5. Prognose alle 6 Monate mit realen Verbrauchs­zahlen abgleichen.

Fazit

Die Finanzierung einer sog. 24-Stunden-Pflege muss kein finanzieller Drahtseilakt sein. Wer alle Förder­töpfe kennt, Steuer­vorteile ausschöpft und seine Belege sauber dokumentiert, kann die monatliche Belastung deutlich senken – ohne Abstriche bei der Betreuungs­qualität zu machen.

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