Inhalt
ToggleWarum sich eine Förderstrategie lohnt
Die monatlichen Kosten einer sog. 24-Stunden-Pflege liegen im Durchschnitt zwischen 2 890 € und 4 500 € – abhängig von Pflegegrad, Qualifikation der Betreuungskraft und Agenturleistungen. Ohne gezielte Zuschüsse würde sich bei einem Zwei-Jahres-Vertrag eine Finanzierungslücke von mehr als 60 000 € auftun. Eine smarte Förderstrategie senkt diese Belastung oft um 15 – 35 % und erhält Spielraum für Qualitätsinvestitionen (z. B. besseres Deutschniveau der Kraft).
Die Förderlandschaft im Überblick
- Pflegekassenleistungen – Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Steuerliche Entlastungen – haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG), außergewöhnliche Belastungen
- Entlastungsbetrag & Landesprogramme – 131 € / Monat plus zusätzliche Zuschüsse einzelner Bundesländer
- Arbeitgeberzuschüsse – bei Familienpflegezeit oder Pflegeunterstützungsgeld
Eine ausführliche Kosteneinschätzung bietet unser Beitrag „24-Stunden-Pflege – Ablauf, Vorteile und Kosten“.
Pflegekassenleistungen richtig ausschöpfen
Pflegegeld
Pflegegrad | Pflegegeld/Monat |
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Diese Beträge werden direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und können unbürokratisch an die Betreuungskraft oder Agentur weitergeleitet werden.
Kombinationsleistung
Wer bereits einen ambulanten Dienst für Körperpflege einsetzt, kann die dadurch nicht genutzte Sachleistungssumme anteilig in Pflegegeld umwandeln. So sind flexible Mix-Modelle möglich, ohne dass Gesamtansprüche verfallen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- 1 685 € Verhinderungspflege (alle 12 Monate)
- 1 854 € Kurzzeitpflege – seit 2025 frei umwidmungsfähig
Durch die Zusammenlegung steht ein Budget von 3 539€ jährlich zur Verfügung, das direkt Rechnungen der Agentur decken kann. Ein Beispiel, wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Leitfaden „Seriöse sog. 24-Stunden-Agentur finden“.
Steuerliche Entlastungen clever nutzen
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)
20 % der Arbeits- und Agenturkosten bis maximal 4 000 € pro Jahr werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzungen:
- Rechnung muss separat Arbeits- und Fahrtkosten ausweisen
- Überweisung (kein Bargeld)
Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die die individuelle zumutbare Belastung übersteigen (abhängig von Einkommen, Kinderzahl, Steuerklasse), sind in voller Höhe abziehbar. Besonders relevant bei höheren Pflegegraden oder speziellen Umbauten (z. B. Treppenlift).
Entlastungsbetrag & Landesprogramme
Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 erhält 131 € / Monat für Entlastungsleistungen. Einige Bundesländer legen eigene Töpfe obendrauf, etwa Zuschüsse für digitale Pflegehilfen oder Wohnraumanpassungen. Prüfen Sie die Portale der Landespflegekassen!
Arbeitgeberzuschüsse & Familienpflegezeit
Pflegende Angehörige können bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit reduzieren und erhalten in dieser Phase einen staatlich vorfinanzierten Teilausgleich des Nettogehalts (Familienpflegezeitgesetz). Das entlastet das Haushaltsbudget und ermöglicht, einen höheren Anteil der sog. 24-Stunden-Pflege-Kosten selbst zu tragen.
Praxisbeispiel: Familie Schneider (Pflegegrad 4)
Kostenblock | Monat (€) | Förderanteil (€) | Eigenanteil (€) |
Gehalt & Agentur | 2 900 | – | 2 900 |
Pflegegeld | – | 800 | – |
Verhinderungspflege (anteilig) | – | 135 | – |
Haushaltsnahe Dienstleistung (jährl. auf Monat umgelegt) | – | 333 | – |
Gesamt | 2 900 | 1 268 | 1 632 |
Durch geschicktes Kombinieren reduziert die Familie ihren monatlichen Eigenanteil um > 40 %.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
— Pflegegeld doppelt einplanen
Achten Sie darauf, die Leistung nur im Einnahmenblock zu verbuchen – nicht zusätzlich in der Ausgabenkalkulation, um Verwirrung zu vermeiden.
— Verpasste Fristen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen 12 Monate nach Genehmigung ab. Nicht genutzte Beträge verfallen!
— Keine getrennten Rechnungen
Ohne saubere Auflistung von Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten verweigert das Finanzamt häufig den Steuerbonus.
5-Punkte-Checkliste für Ihre Förderstrategie
- Pflegegrad prüfen – gegebenenfalls Höherstufung beantragen.
- Jahresplan für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege aufstellen.
- Steuerordner anlegen – Rechnungen und Überweisungsbelege sortieren.
- Agenturvertrag auf Förderkompatibilität prüfen (getrennte Positionen).
- Prognose alle 6 Monate mit realen Verbrauchszahlen abgleichen.
Fazit
Die Finanzierung einer sog. 24-Stunden-Pflege muss kein finanzieller Drahtseilakt sein. Wer alle Fördertöpfe kennt, Steuervorteile ausschöpft und seine Belege sauber dokumentiert, kann die monatliche Belastung deutlich senken – ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität zu machen.